| Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastgebers Forsthaus Knau   (PDF)
 Sehr geehrte Gäste, wir, vom Forsthaus Knau,
 setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren wohlverdienten Urlaubsaufenthalt
 bei uns erholsam, erfolgreich und zu einem Erlebnis zu gestalten .
 Hierzu tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei.
 Sehr geehrter Gast,
 bevor Sie dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, die nachfolgenden
 allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam zu lesen. Wenn Sie das Objekt
 buchen, werden diese AGB Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und uns ,Ihren
 Gastgeber, geschlossenen Gastaufnahmevertrages.
 1. Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen
 (a) Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eins Reisevertrages
 verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder Absage
 des Gastgebers. Nach der Buchung erhalten Sie eine schriftliche, mündliche, telefonische
 oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag
 zustande kommt.
 (b) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem
 Weg (Internetbuchung, E-Mail) erfolgen.
 (c) Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die
 Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.
 (d) Wenn der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch ein besonderes Angebot
 unterbreitet, so liegt darin abweichend von den vorstehenden Regelungen ein
 verbindliches Vertragsangebot vom Gastgeber an den Gast. Der Vertrag kommt in diesem
 Fall zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb der genannten Frist ohne
 Änderungen (Einschränkungen oder Erweiterungen) durch mündliche oder schriftliche
 Bestätigung, durch Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft
 annimmt.
 (e) Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind
 nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
 2. Bezahlung
 (a) Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, Zusatzleistungen
 und Nebenkosten ist am Ende des Aufenthaltes des Gastes fällig und an den Gastgeber
 zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber
 und Gast getroffen.
 (b) Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in
 Höhe von bis 50% der gesamten Vergütung zu fordern, es sei denn, es wurde eine
 abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen. Leistet der Gast die
 Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit
 Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten laut diesen
 AGB in Rechnung stellen.
 (c) Bei Aufenthalten von mehr als eine Woche ist der Gastgeber berechtigt, den Preis für
 die bereits erbrachte Leistungen nach Ablauf der ersten Woche in Rechnung zu stellen.
 (d) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
 Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die Zahlung am
 Ende des Aufenthaltes durch Überweisung.
 3. Rücktritt/Stornierung
 (a) Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
 Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse
 des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung wird
 empfohlen.
 (b)
 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des ve
 reinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte
 für Zusatzleistungen, bestehen.
 Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt
 grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im rahmen des gewöhnlichen
 Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine
 anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahme aus einer anderweitigen
 Belegung, muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte
 Aufwendungen, wenn keine anderweitigen Verwendung der Unterkunft mehr möglich war.
 Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers:
 -90% bei Unterkünften ohne Verpflegung
 -80% bei Unterkünften mit Frühstück
 -70% bei Halbpension
 -60% bei Vollpension
 Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten
 Aufwendungen höher sind.
 4. An- und Abreise
 (a) Der Gast kann die Unterkunft am Anreisetag ab 16,00Uhr aber bis spätestens
 18,00 Uhr bezogen haben, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Über eine
 Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten
 Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft
 anderweitig zu vergeben.
 (b) Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10,00 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es
 ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber
 eine entsprechende Vergütung verlangen.
 5. Mängel
 (a) Der Gast hat die Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu
 behandeln. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
 zulässig, wenn der Gastgeber diese Möglichkeit in der Objektbeschreibung vorsieht.
 (b) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel, Beschädigungen und
 Störungen unverzüglich anzuzeigen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen
 Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine
 angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder
 wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig,
 wenn ihm eine Fortsetzung des Verstragverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.
 6. Haftung
 Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
 Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld,
 die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder
 fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder
 Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
 (a) Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
 Körperschäden sind, ist insgesamt auf der Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
 soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
 Gastgeber herbeigeführt wurde.
 (b) Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für
 den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.
 Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
 verjähren in 1 Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
 die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen
 oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters
 oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
 7. Schlussbestimmungen
 (a) Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
 (b) Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
 (c) Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht abdingbare
 Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.
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